Bildungskarenz nach einer Elternkarenz

Sie befinden sich aktuell in Elternkarenz oder Ihnen steht diese kurz bevor? Sie haben bereits darüber nachgedacht Ihre Elternkarenz mit einer Bildungskarenz zu verbinden? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, welche Regelungen gelten und was es zu beachten gilt.
 

Was müssen Sie beachten?

Obacht müssen Sie beim Geburtsdatum Ihres Kindes geben, denn hier gibt es zwei besonders ausschlaggebende Daten die Sie unbedingt im Auge behalten müssen.

Für Geburten nach dem 01.01.2017:
Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie in diesem Fall nur dann, wenn Sie direkt und unmittelbar nach Ende des Kinderbetreuungsgeldes in eine Bildungskarenz gehen. Das bedeutet, dass Ihr Lehrgang direkt an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes anschließen muss.

Für Geburten vor dem 31.12.2016 gilt:
Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie auch dann, wenn Sie nicht unmittelbar nach Ihrer Elternkarenz in Bildungskarenz gehen. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Elternkarenz in Bildungskarenz zu gehen ohne das Sie eine 6 monatige arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorweisen müssen um das Weiterbildungsgeld zu erhalten.

 

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Bildungskarenz per Fernstudium?

Besonders mit einem betreuungspflichtigen Kind ist Flexibilität sehr wichtig. Eventuell bietet sich Ihnen sogar die Möglichkeit Ihren geliebten Schatz bei Ihrem Partner, Freunden oder Verwandten für die Stunden die Sie mit Ihrer Weiterbildung beschäftigt sind unterzubringen?

Doch haben Sie einmal darüber nachgedacht Ihre Bildungskarenz nach Ihrer Elternkarenz per Fernstudium oder Fernlehrgang zu konsumieren?

Nirgends finden Sie mehr Flexibilität als bei einem Fernlehrgang und das trotz professioneller Begleitung durch qualifizierte Fernlehrer und gut durchstrukturierten Lehrgängen innerhalb der Bildungsabläufe, die Sie zum gewünschten Ziel bringen. Für mehr Informationen lesen Sie hier weiter.

Für alle Fragen rund um eine Bildungskarenz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel: 01/ 31 90 500