Ihre Bildungskarenz per Fernstudium

Die Bildungskarenz bietet Ihnen die wertvolle Chance, sich für 2 bis 12 Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung voranzutreiben, ohne dabei Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis aufgeben zu müssen. Sie können diese Zeit optimal nutzen, um sich neue Fähigkeiten anzueignen oder vorhandene Kompetenzen zu vertiefen.

Unsere Online-Kurse bieten Ihnen während Ihrer Karenz maximale Flexibilität, da Sie ortsunabhängig und zeitlich flexibel lernen können. So lassen sich berufliche Weiterbildung und private Verpflichtungen optimal miteinander vereinbaren.

Die von Laudius für die Bildungskarenz angebotenen Online-Kurse erfüllen alle Voraussetzungen, entsprechen den Vorgaben und sind 100 % kompatibel mit den neuesten Anforderungen für die Bildungskarenz!

Jetzt buchen: Angst- und Stressbewältigung

Jetzt schon buchen mit Startdatum ab Januar (01.01.2025): Kinderpsychologie ; Kommunikation & Selbstmanagement ; Erfolgreich Führen & Verändern

Wir erweitern unser Kursangebot stetig, sodass Sie auch in Zukunft von einer noch größeren Auswahl an Weiterbildungsmöglichkeiten während Ihrer Bildungskarenz profitieren können.

Alle wichtigen Infos im Überblick:

Vorgehensweise in 5 Schritten

1. Abstimmung mit dem Arbeitgeber
Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich, ob er der Bildungskarenz zustimmt und legen Sie die Dauer (mindestens 2 Monate, maximal 12 Monate) Ihrer Bildungskarenz fest. Nutzen Sie idealerweise das AMS-Musterformular.

2. Erkundigung beim AMS (nicht zwingend notwendig)
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab mit Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Dort erfahren Sie im Zweifelsfall, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, welche Wochenstunden Sie erfüllen müssen und können offene Fragen klären.

3. Online-Weiterbildung wählen
Wählen Sie den für Sie passenden Online-Kurs oder eine Kombination aus Kursen, die für die Dauer Ihrer Bildungskarenz infrage kommt und melden Sie sich an.

Im Laufe des Anmeldeprozesses haben Sie die Möglichkeit anzugeben, dass Sie den Online-Kurs im Rahmen einer Bildungskarenz absolvieren möchten, wann Ihre Karenz beginnt und wie viele Wochenstunden Sie absolvieren.

Laudius stellt Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung eine offizielle Bestätigung und Ihren Schulungsplan für das AMS aus.

4. Antragstellung beim AMS
Reichen Sie Ihren Antrag auf Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle oder online über das eAMS-Konto ein (frühestens 3 Wochen vor Start Ihrer Bildungskarenz, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Bildungskarenz).

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Unterschriebene Bescheinigung vom Arbeitgeber
  • Offizielle Bestätigung sowie Schulungsplan von Laudius
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Falls zutreffend: Nachweis Ihrer geringfügigen Beschäftigung während Ihrer Bildungskarenz

Eltern benötigen zusätzlich folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ÖGK-Nachweis über Kinderbetreuungsgeld

5. Start Ihrer Bildungskarenz
Starten Sie motiviert in Ihre Bildungskarenz und nutzen Sie die Zeit, um Ihre Qualifikationen gezielt zu erweitern.

Voraussetzungen

Eine Bildungskarenz kann in der Regel unter folgenden Bedingungen in Anspruch genommen werden:

Persönlich:

  • Sie verfügen über ein aktives Arbeitsverhältnis und sind vor Beginn der Bildungskarenz mindestens sechs Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen (eine geringfügige Beschäftigung reicht hierbei nicht aus).
  • Sie benötigen eine Einverständniserklärung zwischen Ihnen (Arbeitnehmer) und Ihrem Arbeitgeber.
  • Sie müssen über die Anspruchsvoraussetzungen (Anwartschaft) auf Arbeitslosengeld verfügen.
  • Sie können dem AMS Ihr Weiterbildungsvorhaben belegen.

Weiterbildung:

  • Die Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Wenn Sie ein Kind unter 7 Jahren betreuen und nachweisen können, dass eine längere Betreuung nicht möglich ist, genügen 16 Wochenstunden.
  • Bei Online-Kursen müssen mindestens 25 % der Wochenstunden in Form eines sog. seminaristischen Anteils (z. B. Online-Vorträge) absolviert werden.

Bildungskarenz und Elternkarenz verbinden

Nach Ende Ihrer Elternkarenz haben Sie die Möglichkeit, nahtlos in eine bis zu zwölfmonatige Bildungskarenz überzugehen, vorausgesetzt, Ihr Arbeitgeber stimmt zu. Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf und berichten ihm von Ihren Plänen.

Besonders wichtig:
Der Übergang Ihrer Elternkarenz in Ihre Bildungskarenz muss nahtlos und unmittelbar erfolgen. Das bedeutet, dass Ihr Kurs direkt (am nächsten Tag) an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes anschließen muss.

Beispiel: Ihre Elternkarenz (der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes) endet am Freitag, den 01.11.2024. Ihre Bildungskarenz muss dementsprechend am Samstag, den 02.11.2024 starten.

Online-Kurse in der Bildungskarenz

Online-Kurse bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden und gleichzeitig flexibel zu bleiben. Fernunterricht wird auch im Rahmen der Bildungskarenz anerkannt. Online-Kurse müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Start- und Endtermin für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.
  • Strukturierter Lehr- oder Schulungsplan.
  • Möglichkeit zur Kommunikation mit einem Dozenten (z. B. per E-Mail) zu inhaltlichen Fragen.
  • Interaktive Erarbeitung durch z. B. Übungsaufgaben, die bewertet und mit Feedback versehen werden.
  • Mindestens 25 % der Wochenstunden (4 oder 5 Stunden) in Form eines seminaristischen Anteils (z. B. Online-Vorträge).

Die von Laudius für die Bildungskarenz angebotenen Online-Kurse erfüllen diese Voraussetzungen, entsprechen den Vorgaben und sind 100 % kompatibel mit den neuesten Anforderungen für die Bildungskarenz!

Besonderheiten für Saisonarbeitskräfte

Für Saisonarbeitskräfte gelten besondere Regeln:
Sie müssen mindestens drei Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, sowie insgesamt sechs Monate innerhalb der letzten vier Jahre (eine geringfügige Beschäftigung reicht hierbei nicht aus).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wie lange dauert eine Bildungskarenz?
    • Mindestdauer beträgt 2 Monate
    • Maximaldauer beträgt 12 Monate
    • Die Bildungskarenz kann aufgeteilt werden. Ein Karenzblock muss ebenfalls eine Mindestdauer von 2 Monaten betragen und innerhalb einer Rahmenfrist von 4 Jahren absolviert werden.
       
  • Wie hoch fällt das Weiterbildungsgeld aus?
    Das Weiterbildungsgeld beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch 14,53 Euro täglich.
     
  • Ist ein Zuverdienst neben dem Weiterbildungsgeld möglich?
    Während der Bildungskarenz ist ein zusätzliches Einkommen erlaubt, auch beim selben Arbeitgeber. Allerdings darf das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2024: 518,44 €) nicht überschreiten. Wenn der Zuverdienst im Rahmen einer Ausbildung erzielt wird, darf das Gehalt maximal das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze betragen.
     
  • Wie richte ich ein eAMS-Konto ein, wenn ich noch keines habe?
    Hinterlegen Sie Ihre Daten (Sozialversicherungsnummer etc.) und fordern über die AMS-eServiceZone ein eAMS-Konto an. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anforderung mittels RSa-Brief postalisch.

    Alternativ haben Sie die Möglichkeit, ein eAMS-Konto über FinanzOnline zu beantragen.
     
  • Wie kann ich das AMS bei Fragen erreichen?
    Unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie in Ihrem Bundesland von Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr und Fr. 07.30 - 13:00 Uhr die AMS ServiceLine erreichen.

    Wien: +43 50 904 940
    Niederösterreich: +43 50 904 340
    Oberösterreich: +43 50 904 440
    Steiermark: +43 50 904 640
    Tirol: +43 50 904 740
    Kärnten: +43 50 904 240
    Salzburg: +43 50 904 540
    Vorarlberg: +43 50 904 840
    Burgenland: +43 50 904 140

Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit bietet im Gegensatz zur Bildungskarenz die Möglichkeit weiterhin im Beruf tätig zu sein, allerdings die Arbeit zwischen 4 und 24 Monaten zu reduzieren. Die Reduktion muss dabei mindestens 25 % und höchstens 50% der Arbeitszeit betragen.

Wichtig:
Das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein, sowie eine Mindestanzahl von 10 Arbeitsstunden pro Woche müssen geleistet werden.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen über die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld beim AMS verfügen.
  • Sie benötigen eine Einverständniserklärung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Sie müssen dem AMS Ihr Weiterbildungsvorhaben belegen, sowie die erforderlichen 10 Wochenstunden der Weiterbildung erfüllen.
  • Sie verfügen über ein mindestens sechs Monate andauerndes, ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber mit Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze.

Die Unterstützung durch das AMS beträgt (Stand 2024) durch jede weniger gearbeitete Arbeitsstunde € 1,00 pro Tag -  sog. Bildungsteilzeitgeld.

Beispiel:
Eine Reduktion von 40 auf 20 Wochenstunden.
20 Wochenstunden weniger, bedeuten also 20 x € 1,00 = € 20,00 pro Tag
Monatlich gesehen wäre es bei 30 Tagen also € 600,00.