Bildungsteilzeit – das müssen Sie wissen!

Die Bildungsteilzeit ist neben der Bildungskarenz eine sehr gute Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen sich Ihrer Aus- und Weiterbildung zu widmen. Welche Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit gelten und welche Unterschiede es zur Bildungskarenz gibt erfahren Sie hier.

 

Was ist eine Bildungsteilzeit?

Man könnte die Bildungsteilzeit als abgeschwächte Version der Bildungskarenz darstellen, denn anders als bei der Bildungskarenz bedeutet eine Bildungsteilzeit seine Arbeitszeit zu reduzieren um sich weiterzubilden und nicht komplett von der Arbeit freigestellt zu werden. Die wegfallenden Stunden werden selbstverständlich mit einer Art Lohnersatz kompensiert.

Wichtig:
Sie müssen sich mindestens 10 Wochenstunden inklusive Lernzeiten mit Ihrer Aus- und Weiterbildung beschäftigen.

 

Welche Voraussetzungen gelten?

Um in Bildungsteilzeit gehen zu können müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen sich mindestens 6 Monate vor Antritt Ihrer Bildungsteilzeit ununterbrochen in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber  mit der gleichen Wochenstundenanzahl, also über der Geringfügigkeitsgrenze, befinden
  • Sie müssen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gegenüber dem AMS haben
  • Ihr Arbeitgeber muss Ihrer Bildungsteilzeit zustimmen. Halten Sie dies bestenfalls direkt schriftlich fest.

 

Solange dauert eine Bildungsteilzeit

Mindestdauer: 4 Monate
Maximaldauer: 24 Monate

Eine Bildungsteilzeit kann maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren betragen.
Hier bietet sich innerhalb dieser Zeit für Sie die Möglichkeit Ihre Bildungsteilzeit in einem Stück oder gestückelt zu konsumieren.

 

So viele Stunden können Sie reduzieren

Sie können maximal 50 % Ihrer Arbeitszeit aber mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit reduzieren um Ihre Bildungsteilzeit konsumieren zu können.

Achtung:
Sie müssen mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten und Ihr Arbeitsverhältnis muss auch weiterhin vollversicherungspflichtig sein.

 

Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit?

Ja! Ein einmaliger Wechsel von einer Bildungskarenz zu einer Bildungsteilzeit oder umgekehrt ist ohne weitere Probleme möglich.

 

Lohnersatz durch das AMS

Aktuell liegt der Satz für jede Arbeitsstunde weniger bei 0,82 € und nennt sich Bildungsteilzeitgeld. Dieses wird auf Tagesbasis berechnet.

Wie können Sie Ihr Bildungsteilzeitgeld errechnen?
Die Rechnung ist simpel. Hier ein Beispiel:
Angenommen Sie arbeiten 30 Wochenstunden und reduzieren Ihre wöchentlichen Stunden um 10 Stunden auf 20 Wochenstunden Arbeit und 10 Wochenstunden Bildungsteilzeit.

Die 10 Wochenstunden multiplizieren Sie nun mit den 0,82€. Die errechneten 8,20€ sind nun Ihr täglicher Lohnersatz den Sie vom AMS erhalten. Bei einem Monat mit 30 Tagen wären das monatlich 246 €.

 

Nutzen Sie die Vorteile von Fernunterricht

Präsenzunterricht ist die bekannteste Form der Weiterbildung aber haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht Ihre Bildungsteilzeit per Fernunterricht also per Fernstudium oder Fernlehrgang zu absolvieren?

Keine andere Form bietet Ihnen so viel Flexibilität und Individualität trotz strukturierten Bildungsabläufen und ständigem Kontakt mit Ihrem persönlichen Fernlehrer.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

 

Die Vorteile einer Bildungsteilzeit

Warum sollten auch Sie sich für eine Bildungsteilzeit entscheiden?

  • Besonders für Personen mit geringerem Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell gesehen sehr attraktiv
  • Sie bleiben sowohl in Kontakt mit Ihrem Unternehmen als auch Ihrem Arbeitsplatz
  • Sie erhalten Lohnersatz für die Zeit, in der Sie sich weiterbilden

Abschließend bleibt zu sagen, dass die Bildungsteilzeit neben der Bildungskarenz eine perfekte Form der Aus- und Weiterbildung bietet und Ihre Chance auf den nächsten Schritt auf der Karriereleiter sein könnte!

 

Interessieren Sie sich auch für eine Bildungskarenz?

Wenn Sie noch zwischen einer Bildungskarenz und einer Bildungsteilzeit schwanken lesen Sie auch:

-> Allgemeine Informationen Bildungskarenz

-> Weiterbildungsgeld & finanzielle Förderungen


Eventuell haben Sie noch offene Fragen bezüglich einer Bildungsteilzeit oder Sie benötigen eine individuelle Beratung? Wir helfen Ihnen gerne. Tel: 01/ 31 90 500.