Fehler während der Bildungskarenz vermeiden

Aus ArbeitnehmerInnen-Sicht bietet Ihnen die Bildungskarenz die beste Möglichkeit um sich einer Aus- und Weiterbildung zu widmen, achten Sie jedoch auf einige wichtige Punkte, damit es während Ihrer Karenz nicht zu einem bösen Erwachen kommt. Worauf Sie achten müssen erfahren Sie jetzt!

 

Worauf Sie auch unbedingt achten sollten!

Damit Ihrer Bildungskarenz nichts mehr im Wege steht und Sie diese ohne Probleme oder ein mulmiges Gefühl im Bauch konsumieren können sollten Sie folgende Punkte noch beachten:

  • Besonders wichtig ist, dass sowohl Beginn als auch Ende Ihres Lehrgangs mit dem Beginn und Ende Ihrer Bildungskarenz zusammenfallen
  • Prüfen Sie unbedingt, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bildungskarenz und das Weiterbildungsgeld erfüllen und ob Ihre gewünschte Weiterbildung auch gefördert wird.
  • Während Ihrer Bildungskarenz haben Sie keinen Anspruch auf Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubsgeld
  • Ihr Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt
  • Ihr Nebenverdienst darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten

     

Kündigung während der Bildungskarenz

Kündigung durch den Arbeitgeber:
Während einer Elternkarenz besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz, doch wie verhält sich eine mögliche Kündigung während einer Bildungskarenz?

Vorab müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es während einer Bildungskarenz keinen gesetzlichen Kündigungsschutz gibt und wir somit die Frage, ob Sie während der Bildungskarenz gekündigt werden können mit einem klaren „ja“ beantworten müssen.

Durch die Arbeitgeberkündigung wird zwar das Arbeitsverhältnis gekündigt, jedoch besteht weiterhin der Anspruch auf Weiterbildungsgeld bis zum Ende der Weiterbildungsmaßnahme. Sollte Ihre Entlassung jedoch berechtigt sein endet automatisch Ihr Anspruch auf Weiterbildungsgeld.

Achtung:
Wird eine Kündigung aufgrund Ihrer beabsichtigten oder bereits in Anspruch genommenen Bildungskarenz ausgesprochen, können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und diese Kündigung vor Gericht anfechten. Sie sollten diese Klage jedoch möglichst schnell und binnen einer Woche bei Gericht einreichen.

Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn:
Selbstverständlich kann nicht nur Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflösen sondern auch Sie selbst. Doch das hat Folgen für Ihre Bildungskarenz. So verlieren Sie automatisch das Recht und den Anspruch auf das durch das AMS gezahlte Weiterbildungsgeld.

 

Nutzen Sie die Vorteile von Fernunterricht

Präsenzunterricht ist die bekannteste Form der Weiterbildung aber haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht Ihre Bildungskarenz per Fernunterricht also per Fernstudium oder Fernlehrgang zu absolvieren?

Keine andere Form bietet Ihnen so viel Flexibilität und Individualität trotz strukturierten Bildungsabläufen und ständigem Kontakt mit Ihrem persönlichen Fernlehrer.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Für alle Fragen rund um eine Bildungskarenz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel: 01/ 31 90 500