Weiterbildungsgeld & finanzielle Förderungen während einer Bildungskarenz

Während einer Bildungskarenz sind Sie von der Arbeit freigestellt und erhalten keinen Lohn, aber wie zahlen Sie Ihre Miete, Ihren Einkauf und den Kaffee ums Eck?
 

Voraussetzungen Weiterbildungsgeld

Um grundsätzlich eine Bildungskarenz konsumieren zu können müssen Sie diese Voraussetzung erfüllen:
 

  • Sie müssen sich mindestens 6 Monate vor Antritt Ihrer Bildungskarenz ununterbrochen in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bei Ihrem Arbeitgeber befinden

Als freie DienstnehmerInnen oder Saisonarbeitskraft haben Sie ebenfalls die Möglichkeit in Bildungskarenz zu gehen. Kontaktieren Sie hierfür Ihre AMS-Beraterin oder Berater.

Um während Ihrer Karenz auch Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben zu können müssen Sie ebenfalls diese drei Voraussetzungen erfüllen:
 

  • Sie können dem AMS eine Bildungskarenzvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vorlegen
  • Sie haben Ihrem zuständigen AMS Ihr Weiterbildungsvorhaben aufgezeigt und anhand davon auch die wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können
  • Sie müssen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

 

Das verdienen Sie während der Bildungskarenz

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen erhalten Sie während Ihrer Bildungskarenz das Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS).

Doch wie hoch fällt das Weiterbildungsgeld aus?
Das Weiterbildungsgeld wird immer mindestens in Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt. Dieses liegt aktuell bei 14,53 Euro täglich.

Tipp: Wenn Sie genau wissen möchten wie hoch Ihr persönlicher Anspruch ist können Sie diesen hier berechnen lassen.

Beachten Sie allerdings, dass während Ihrer Bildungskarenz kein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht.


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TIPP:
Für alle Wiener gibt es die Möglichkeit beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) eine Förderung für Ihre Weiterbildung zu beantragen. So haben Sie sogar die Möglichkeit die kompletten Kursgebühren erstattet zu bekommen. Erfahren Sie hier mehr.
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Nebenverdienst trotz Weiterbildungsgeld?

Wenn Sie während Ihrer Bildungskarenz Weiterbildungsgeld in Anspruch nehmen dürfen Sie aktuell maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze sich etwas dazuverdienen. Diese liegt aktuell bei 446,81 Euro im Monat. Dies dürfen Sie sowohl bei Ihrem eigenen Arbeitgeber verdienen als auch bei anderen.

Sollten Sie aufgrund einer Ausbildung Einkünfte erzielen dürfen diese das 1,5 fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.

 

Wann wird Weiterbildungsgeld gezahlt?

Das Weiterbildungsgeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Achtung: Das Weiterbildungsgeld wird nicht rückwirkend gezahlt.

 

So beantragen Sie das Weiterbildungsgeld

Wenn Sie bereits ein eAMS-Konto haben können Sie über dieses direkt das Weiterbildungsgeld für Ihre Bildungskarenz beantragen.

Falls Sie noch nicht über ein solches Konto verfügen können Sie direkt bei Ihrem zuständigen AMS das Weiterbildungsgeld beantragen. Welches AMS für Sie zuständig ist finden Sie hier.

Um das Weiterbildungsgeld beantragen zu können benötigen Sie:

  • Einen Antrag auf Weiterbildungsgeld
  • Eine Bildungskarenz-Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
     

 

Weiterbildungsgeld bei einem Fernstudium?

Ja! Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit Ihre Bildungskarenz per Fernstudium bzw. Fernlehrgang zu konsumieren.

Anders als im Präsenzunterricht sind Sie mit einem Fernlehrgang sehr flexibel und können Ihren Kurs individuell gestalten bei dennoch professioneller Unterstützung durch fachkompetente Fernlehrer und gut strukturierten Bildungsabläufen. Mehr dazu finden Sie hier.

Für alle Fragen rund um eine Bildungskarenz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel: 01/ 31 90 50