Ihre Bildungskarenz per Fernstudium

Wir sind stolz, Ihnen als Fernlerninstitut Ihre Bildungskarenz per Fernstudium anbieten zu können.
Hier finden Sie eine Gesamtliste unserer Lehrgänge die für Ihre Bildungskarenz in Frage kommen.

Bildungskarenz bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer/-in die Möglichkeit erhalten sich auch ohne Ihr Arbeitsverhältnis auflösen zu müssen, Ihrer Aus- und Weiterbildung annehmen können. In der Regel dauert eine Bildungskarenz zwischen 2 bis 12 Monaten. Während dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt.

Wie funktioniert die Bildungskarenz bei Laudius?

Vorgehensweise

1. Sie und Ihr Arbeitgeber einigen sich auf eine Bildungskarenz sowie deren Dauer.

2. Vereinbaren Sie ein Gespräch zur Antragstellung bei Ihrem zuständigen AMS. Dort erfahren Sie ob Sie Ihre Bildungskarenz mit 20 oder 16 Wochenstunden absolvieren.

3. Suchen Sie den für Sie passenden Lehrgang oder die passende Kombination aus Lehrgängen, welche für Ihre Bildungskarenz in Frage kommen würden. (Alle Informationen finden Sie direkt bei Ihrem Kurs oder unter dieser Gesamtliste unserer Lehrgänge)

4. Sobald Sie sich entschieden haben melden sich direkt für Ihren Wunschlehrgang oder Wunschlehrgänge an und wählen im ersten Schritt der Anmeldung aus, dass Sie diese Lehrgänge innerhalb einer Bildungskarenz absolvieren möchten, sowie den Start Ihrer Bildungskarenz und Ihre Wochenstunden.

5. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie noch ein Informationsblatt, welches Sie unterschrieben per Mail an uns zurück senden müssen.
(Dieses enthält Kursdauer,Wochenstunden,etc.)

6. Anschließend erhalten Sie dann von Laudius eine Bestätigung für das AMS, welche Sie zur finalen Antragstellung beim AMS beilegen müssen.

7. Die erhaltene Bestätigung reichen Sie nun Ihrem zuständigen AMS ein, welches Ihnen dann schlussendlich Ihre Bildungskarenz bestätigt.

8. Nun steht Ihrer Bildungskarenz Nichts mehr im Wege und Sie können bei Start Ihrer Karenz mit Ihrem Lehrgang oder Ihren Lehrgängen beginnen.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen eine Einverständniserklärung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Sie müssen über die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld beim AMS verfügen.
  • Sie müssen dem AMS Ihr Weiterbildungsvorhaben belegen, sowie die erforderlichen Wochenstunden der Weiterbildung erfüllen.
  • Sie verfügen über ein mindestens sechs Monate andauerndes, ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber mit Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze.

FAQ Bildungskarenz

Wie lange dauert die Bildungskarenz?

  • Mindestdauer beträgt 2 Monate
  • Maximaldauer beträgt 12 Monate
  • Die Bildungskarenz kann gestückelt werden. Ein Block muss mindestens zwei Monate umfassen

Welche Weiterbildungen sind zulässig?

Grundsätzlich sind alle Lehrgänge zulässig, die Sie beruflich weiterbringen können.
Sie finden hier eine Liste mit unseren Kursen.

Gilt eine Anwesenheitspflicht?

Nein, es spielt keine Rolle ob Sie sich im In- oder Ausland weiterbilden

Wie hoch fällt das Weiterbildungsgeld aus?

Das Weiterbildungsgeld vom AMS beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch 14,53 Euro täglich.

Ist ein Zuverdienst neben dem Weiterbildungsgeld möglich?

Ein Zuverdienst ist möglich, jedoch maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Diese beträgt mit Stand 2018 438,05 Euro.

Was passiert wenn das AMS die Kurse nicht bewilligt?

Sie können alle Lehrgänge 4 Wochen lang kostenlos testen, sodass Sie falls das AMS Ihre Bildungskarenz nicht bewilligt diese kostenlos widerrufen können.

Bildungskarenz und Elternkarenz verbinden

Für Geburten nach dem 01.01.2017 gilt:
Sie erhalten Weiterbildungsgeld nur dann, wenn Sie unmittelbar nach Ende des Kinderbetreuungsgeldes in Bildungskarenz gehen. Ihr Lehrgang muss direkt an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes anschließen, also am nächsten Tag beginnen.

Für Geburten vor dem 31.12.2016 gilt:
Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ende Ihrer Elternkarenz in Bildungskarenz gehen, sind Sie nicht verpflichtet eine 6 monatige arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung direkt vor Eintritt in die Bildungskarenz vorzuweisen um Weiterbildungsgeld zu erhalten.
 

Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit bietet im Gegensatz zur Bildungskarenz die Möglichkeit weiterhin im Beruf tätig zu sein, allerdings die Arbeit zwischen 4 und 24 Monaten zu reduzieren. Die Reduktion muss dabei mindestens 25 % und höchstens 50% der Arbeitszeit betragen.

Wichtig:
Das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein, sowie eine Mindestanzahl von 10 Arbeitsstunden pro Woche müssen geleistet werden.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen über die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld beim AMS verfügen.
  • Sie benötigen eine Einverständniserklärung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Sie müssen dem AMS Ihr Weiterbildungsvorhaben belegen, sowie die erforderlichen 10 Wochenstunden der Weiterbildung erfüllen.
  • Sie verfügen über ein mindestens sechs Monate andauerndes, ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber mit Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze.

Die Unterstützung durch das AMS beträgt durch jede weniger gearbeitete Arbeitsstunde 0,80 Euro pro Tag -  sog. Bildungsteilzeitgeld.

Beispiel:
Eine Reduktion von 40 auf 20 Wochenstunden.
20 Wochenstunden weniger, bedeuten also 20 x 0,80 = € 16,00 pro Tag
Monatlich gesehen wäre es bei 30 Tagen also € 480,00.